Beratungshilfe. Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung

Donnerstag
18
September

Beginn: 19:00 Uhr
Vortrag mit Rechtsanwalt Stephan Hartmann

Was sind Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung?

Beratungshilfe:

Grob gesagt sind die Voraussetzungen für Beratungshilfe ein „konkretes rechtliches Problem“ für das keine andere Möglichkeit der Beratung besteht (z. B. Schuldnerberatungsstellen) und „Bedürftigkeit“ seitens des Antragstellers.

Liegen diese Voraussetzungen nachweislich vor, sollte seitens des Amtsgerichts nach Antragstellung von einem echtspfleger ein Beratungshilfeschein augestellt werden. Dieser kann bei jedem Rechtsanwalt in Deutschland vorgelegt werden, um für eine Gebühr von nur 15 € eine rechtliche Beratung und möglicherweise sogar außergerichtliche Vertretung zu erhalten.

Prozesskostenhilfe:

Für Prozesskostenhilfe sind die Voraussetzungen grob gesagt „Bedürftigkeit“ und „Aussicht auf Erfolg“. Liegen diese Voraussetzungen vor wird seitens des Gerichts bei dem die Klage anhängig ist oder werden soll Prozesskostenhilfe gewährt. Diese deckt die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts für den Fall, das der Prozess doch ganz oder teilweise verloren wird, ab. (Wenn man gewinnt müssen die Prozesskosten eh von der Gegenseite getragen werden).

Die Kosten für den gegnerischen Anwalt werden jedoch zum Beispiel nicht übernommen.

Pflichtverteidigung:

Für eine Pflichtverteidigung kann es die unterschiedlichsten Gründe geben.

  • Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht
  • Verdacht auf Verbrechen
  • drohendes Berufsverbot
  • Vollstreckung von Untersuchungshaft
  • Längerer Freiheitsentzug
  • Unterbringung zur Gutachtenerstellung
  • Sicherungsverfahren
  • Verteidigerausschluss
  • wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach­ oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint, oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann

Wirkung der Pflichtverteidigung ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, der im Normalfall seinen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse geltend macht.

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung sind deshalb alles Instrumente des deutschen Rechtsstaats, auch bedürftigen Personen die Unterstützung durch einen Anwalt zu ermöglichen.

Der Vortrag hat das Ziel sowohl das Verfahren als auch die rechtlichen Grundlagen der genannten Instrumente verständlich zu vermitteln.

18. September 2014